VORSTAND

VERTRAULICHKEIT
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Der Vorstand ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet.
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Der Vorstand verpflichtet sich damit, Informationen (ob in mündlicher oder schriftlicher Form) und Unterlagen welche diesem zugänglich gemacht werden oder durch seine Tätigkeit in Erfahrung bringt vertraulich zu halten.
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Er verpflichtet sich darüber hinaus solche Informationen weder zum eigenen Vorteil zu nutzen, noch an Dritte zugänglich zu machen.
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Das Vorstandsmitglied verpflichtet sich des Weiteren bei einem Rücktritt, die gesamten von der IGUV, deren Mitgliedern und Kooperationspartner zur Verfügung gestellten und in der Ausübung der der Funkion erlangten Unterlagen und Informationen, die sich im Besitz des Vorstandsmitglied befinden, unverzüglich nach Rücktritt zurückzugeben bzw. alle Daten zu löschen und keine Kopien zurück zu behalten.